Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt das Abschlusszeugnis der Berufsschule in einem anerkannten Zugangsberuf und eine entsprechende berufliche Vorbildung voraus. Das Abschlusszeugnis ist nicht erforderlich, wenn Bewerber vor der Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben.
Notwendige berufliche Vorbildung ist
- eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regeldauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder
- den Abschluss der Berufsschule in einem anderen Bereich oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren.
Anerkannte Zugangsberufe für die Fachschule für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologe:
- Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Maschinen- und Anlagenführer für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Kunststoff-Formgeber
- Kunststoffschlosser
- Kunststoffkonfektionär
- Schwergewebekonfektionär
- Stahlformenbauer
- Werkzeugmacher-Formenbau
- Werkzeugmechaniker-Formenbau
- Werkzeugmacher (Berufsbezeichnung vor der Neuordnung der Metallberufe)
Ausnahmen bei den Zugangsberufen sind möglich, es entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde der Regierung von Oberfranken.
Der Anmeldeschluss ist immer im Mai des Jahres, in dem die Ausbildung starten soll.
Hier erhalten Sie das Anmeldeformular im pdf-Format