Berufsvorbereitung

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz

Abteilungsleiter                        N. N

Berufsvorbereitungsjahr kooperativ

Wer nimmt am Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ teil?

Das Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ ist das Regelangebot für Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsplatz an den staatlichen beruflichen Schulen in Bayern. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur ist eng. Zielsetzung ist die Vertiefung der beruflichen Orientierung durch Praxisunterricht, Werkstatttage und Praktikum sowie die Vermittlung allgemeinbildender und berufsbezogener Kompetenzen. Idealerweise münden die Schülerinnen und Schüler am Ende des Vollzeitjahres in eine berufliche Ausbildung.

Neustart (ESF-Projekt)

Wer nimmt an „Neustart“ teil?

„Neustart“ ist eine aus dem Projekt des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Vollzeitklasse zur Erfüllung der Berufsschulpflicht.

Das Bildungs- und Ausbildungspotential benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener, die ohne besondere Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden, soll damit erschlossen werden.

Das Angebot richtet sich nicht an Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Auswahl der Projektteilnehmer erfolgt in enger Absprache mit den zuvor besuchten Schulen, der Berufsberatung und der Förderberufsschule.

Die aufsuchende Jugendsozialarbeit und der hohe Betreuungsschlüssel pro Teilnehmer sind dabei wesentliche Bestandteile des Projekts.

Was sagen die Schüler?

Neustart bedeutet für mich: 

  • „eine neue Chance“ (Levi),
  • „dass ich meinen Schulabschluss verbessern kann“ (Tim),
  • „neue Perspektiven, neue Menschen, mehr Möglichkeiten durch neues Wissen und ein Sprungbrett ins Berufsleben“ (Nele) 

(Namen geändert)

Flüchtlinge und Migranten mit Sprachförder
bedarf

Wer besucht die Deutschklasse?

Das Modell der Berufsintegration wird durch die Deutschklassen an Berufsschulen (JDK-B) ergänzt.

Es ist für Berufsschulpflichtige gedacht,

–           die während des Schuljahres nicht in reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen,

–           die einen Alphabetisierungsbedarf aufweisen oder

–           zum Wohnen in einer AnkER-Einrichtung verpflichtet sind.

Die Berufsschulpflicht beginnt in der Regel drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. Die Aufnahme erfolgt dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

In Ausnahmefällen können junge Personen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie

1.        keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss vorweisen können oder

2.        noch keinen Schulabschluss in Deutschland erwerben konnten.

Die JDK-B sind kooperativ angelegt, das bedeutet, dass ein Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung durch einen externen Kooperationspartner übernommen werden.

Der gesamte Unterricht folgt dem Ansatz der integrierten Sprachförderung und dem Prinzip der sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung, dem Lehrplan für die Berufsintegrations- und Sprachintensivklassen und dem Basislehrplan Deutsch.

Bei der JDK-B handelt es sich um eine Vorbereitungsmaßnahme für die Berufsintegrationsklassen. Auf den Besuch der JDK-B folgt im Rahmen der Erfüllung der Berufsschulpflicht i. d. R. der Besuch der Berufsintegrationsvorklasse (JBIK-V).

Im Unterricht bilden Deutsch, Mathematik und Wertevermittlung die Kernfächer.

Die Ziele dieser Klasse sind, dass die Schüler*innen mindestens das Sprachniveau A1 erlangen und für den Unterrichtsbetrieb in einer Schule (Sekundarstufe 2) vorbereitet sind.

Am Beruflichen Schulzentrum Hof findet in der JDK-B am Schuljahresende eine Sprachzertifikatsprüfung (A1) statt.

Bei ausreichenden Leistungen in den Fächern sowie genügend Verständnis für die Erfordernisse einer geregelten Unterrichtsteilnahme erfolgt die Versetzung in eine Berufsintegrationsvorklasse.

Die Berufsschulpflicht wird mit dem erfolgreichen Besuch der Deutschklasse nicht erfüllt.

Wer besucht die Berufsintegrationsvorklasse?

Das Modell der Berufsintegration richtet sich vorrangig an berufsschulpflichtige junge Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.

Es steht jungen Menschen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die auf Grund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache dem Unterricht in den regulären Klassen des Berufsvorbereitungsjahres nicht folgen können.

Die Berufsschulpflicht beginnt i. d. R. drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. Die Aufnahme als Berufsschulpflichtiger bzw. Berufsschulpflichtige erfolgt bei Zuzug aus dem Ausland dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

In von der Schule zu begründenden Ausnahmefällen können junge Personen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie

1.       keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss vorweisen können oder

2.       noch keinen Schulabschluss in Deutschland erwerben konnten.

Die Aufnahme von Berufsschulpflichtigen hat allerdings Vorrang.

Ein Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung werden durch einen externen Kooperationspartner übernommen.

Üblicherweise treten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine Berufsintegrationsvorklasse (JBIK-V – 1.Jahr im zweijährigen Modell) ein, in der die intensive Sprachförderung, grundlegende allgemeinbildende und berufsorientierende bzw. berufsvorbereitende Inhalte und Lerngebiete zur gesellschaftlichen Integration und Wertevermittlung im Vordergrund stehen.

Der Unterricht zielt darauf ab, dass die Schüler*innen am Schuljahresende das Sprachniveau A2 erreichen. Es findet dazu eine Sprachzertifikatsprüfung A2 statt.

Zum Ende des Schuljahres erhalten die Schüler*innen der Berufsintegrationsvorklasse eine Bescheinigung des Leistungsstandes. Diese Bescheinigung schließt nicht die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“ mit ein.

Bei ausreichenden Leistungen in den Fächern sowie genügend Verständnis für die Erfordernisse einer geregelten Unterrichtsteilnahme erfolgt die Versetzung in eine Berufsintegrationsklasse JBIK.

Die Berufsschulpflicht kann mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsintegrationsvorklasse JBIKV erfüllt sein.

Wer besucht die Berufsintegrationsklasse?

Das Modell der Berufsintegration richtet sich vorrangig an berufsschulpflichtige junge Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.

Es steht jungen Menschen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die auf Grund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache dem Unterricht in den regulären Klassen des Berufsvorbereitungsjahres nicht folgen können.

Die Berufsschulpflicht beginnt i. d. R. drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. Die Aufnahme als Berufsschulpflichtiger bzw. Berufsschulpflichtige erfolgt bei Zuzug aus dem Ausland dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

In von der Schule zu begründenden Ausnahmefällen können junge Personen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie

1.       keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss vorweisen können oder

2.       noch keinen Schulabschluss in Deutschland erwerben konnten.

Die Aufnahme von Berufsschulpflichtigen hat allerdings Vorrang.

Ein Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung werden durch einen externen Kooperationspartner übernommen.

Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Berufsintegrationsvorklasse (JBIK-V) besucht oder anderweitig vergleichbare Deutschkenntnisse erworben haben, besuchen im zweiten Jahr i. d. R. eine kooperative Berufsintegrationsklasse (JBIK).

Neben der Allgemeinbildung, der intensiven sprachlichen Förderung, der Integrationsarbeit und der Wertevermittlung widmet sich das zweite Jahr verstärkt der Berufsvorbereitung.

Zudem können die Jugendlichen im Rahmen des Unterrichts auf allgemeinbildende Abschlüsse vorbereitet werden (v. a. externe Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule).

Der Unterricht zielt darauf ab, dass die Schüler*innen am Schuljahresende das Sprachniveau B1 erreichen. Es findet dazu eine Sprachzertifikatsprüfung statt.

Bei ausreichenden Leistungen in den Fächern sowie genügend Verständnis für die Erfordernisse einer geregelten Unterrichts- und Praktikumsteilnahme erhalten die Schüler*innen die „Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule“.

Die Berufsschulpflicht ist mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsintegrationsklasse JBIK erfüllt.

Abteilungsleiter

FOL Peter Schmidt
StD Michael Forst